Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Maklerbüros ATC-Immobilien Alanya. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber des Maklerbüros ATC-Immobilien Alanya ein Kaufvertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, dem Maklerbüro ATC-Immobilien Alanya die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen.
Ist Ihnen ein nachgewiesenes Kaufobjekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, dem Maklerbüro ATC-Immobilien Alanya dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklerbüros ATC-Immobilien Alanya im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
Die vom Käufer bei Abschluss eines Kauftvertrages zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im Kaufvertrag bzw. Begleitschreiben. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz (3%) des Gesamtkaufpreises für das Objekt.
Das Maklerbüro ATC-Immobilien Alanya ist berechtigt, für beide Vertragspartner tätig zu sein. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung des Maklerbüros ATC-Immobilien Alanya zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Alanya