In der Türkei gibt es noch bezahlbare Häuser und Wohnungen. Beim Immobilienkauf in der Türkei sollte man allerdings die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen, da die Formalitäten anders sind als hierzulande.
Der große Wirtschaftsboom in der Türkei ist abgeklungen, dennoch erfreut sich die Volkswirtschaft des Landes nach wie vor robuster Wachstumsraten. In den vergangenen zehn Jahren stiegen die Hauspreise, insbesondere in beliebten Regionen wie Alanya. Dennoch haben türkische Häuser nicht die Preise erreicht, die Käufer in beliebten Regionen Südwesteuropas (wie Toskana oder Südfrankreich) erwarten.
Kleinere Häuser, selbst in Meeresnähe, werden teilweise schon für unter 100.000 Euro angeboten. Und wenn es etwas größer sein soll: In der Preisklasse zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro gibt es zahlreiche Offerten. Für den Preis eines durchschnittlichen deutschen Neubau-Reihenhauses gibt es in der Türkei bereits Luxusanwesen in Meernähe.
Wer in seiner türkischen Immobilie nicht nur die Ferien verbringen, sondern diese als Dauer- oder Alterswohnsitz halten will, profitiert außerdem von den niedrigen Lebenshaltungskosten im Land. Zudem ist seit 2013 eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr möglich, die verlängert werden kann.
Kaum Einschränkungen bei Immobilienkauf in der Türkei
Deutsche, Schweizer und Österreichische Staatsbürger dürfen in der Türkei bis zu 30 Hektar Grundeigentum zu Wohn- und Gewerbezwecken genehmigungsfrei erwerben. Bei Grundstücksgrößen ab 30 Hektar muss der Immobilienkauf in der Türkei vom Ministerrat abgesegnet werden.
Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei kaufen möchten, müssen nicht mehr die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Türkei geschlossen hat. Für einige Nationalitäten kann es in bestimmten Gebieten der Türkei dennoch Beschränkungen beim Immobilienerwerb geben. Deutsche, Schweizer und Österreichische Käufer sind davon jedoch nicht betroffen.
Besonderheiten beim Kauf
Der Erwerb der Immobilie ist in der Türkei anders geregelt als in Deutschland. Die Übertragung des Eigentums selbst geschieht durch das Grundbuchamt (Tapu-Amt), das vorab prüft, ob dem Kauf gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Sind alle Auflagen erfüllt, genehmigt die Behörde den Kauf und das Eigentum kann erworben und im Grundbuch eingetragen werden. Wichtig: Ausländer müssen für den Termin beim Tapu-Amt einen Dolmetscher bestellen.
Die Eintragung ins Grundbuch kann bis zu drei Monate dauern. Der Grund: Das Grundbuchamt ist verpflichtet, bei der Militärverwaltung anzufragen, ob sich das Grundstück in einem militärischen Einzugsgebiet befindet. Hat die Militärbehörde zuvor auf dem gleichen Grundstück nach 2011 eine Genehmigung erteilt, entfällt die Anfrage.
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten
Die Grunderwerbsteuer beträgt vier Prozent des Immobilienwertes laut Tapu-Eintrag. In der Praxis liegt der sogenannte Tapu-Wert häufig unter dem Kaufpreis, um die Kaufnebenkosten insgesamt niedrig zu halten.
Daneben werden noch einige kleine Beträge beim Immobilienerwerb fällig: Grundbuchgebühr, Dolmetscher, Bearbeitungsgebühr und eine Pflicht-Erbebenversicherung. Diese Ausgaben sind jedoch verhältnismäßig niedrig und fallen deshalb nicht sonderlich ins Gewicht.
Erben
Erben können unter sich Erbanteile in einfacher schriftlicher Form abtreten auch dann, wenn im Nachlass Grundstücke enthalten sind.Entsprechend gilt für den Grundstückserwerb aufgrund eines Vermächtnisses, wenn die für das Testament vorgeschriebene Form eingehalten ist. Im Todesfall geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer entsprechenden Übersetzung wird dann in der Türkei die Immobilie auf den Erben umgeschrieben.
Vollmacht
Ein Ausländer, der sich beim Erwerb vertreten lassen will muss die Vollmacht öffentlich beurkunden lassen, zuständig also Notar oder türkisches Konsulat im Ausland.
Weiterverkauf
Der ausländische Eigentümer einer Immobilie in der Türkei kann es jeder Zeit weiter veräußern. Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland überweisen.