IMMOBILIEN KAUF TÜRKEI

In der Türkei gibt es noch bezahlbare Häuser und Wohnungen. Beim Immobilienkauf in der Türkei sollte man allerdings die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen, da die Formalitäten anders sind als hierzulande.

Der große Wirtschaftsboom in der Türkei ist abgeklungen, dennoch erfreut sich die Volkswirtschaft des Landes nach wie vor robuster Wachstumsraten. In den vergangenen zehn Jahren stiegen die Hauspreise, insbesondere in beliebten Regionen wie Alanya. Dennoch haben türkische Häuser nicht die Preise erreicht, die Käufer in beliebten Regionen Südwesteuropas (wie Toskana oder Südfrankreich) erwarten.

Kleinere Häuser, selbst in Meeresnähe, werden teilweise schon für unter 100.000 Euro angeboten. Und wenn es etwas größer sein soll: In der Preisklasse zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro gibt es zahlreiche Offerten. Für den Preis eines durchschnittlichen deutschen Neubau-Reihenhauses gibt es in der Türkei bereits Luxusanwesen in Meernähe.

Wer in seiner türkischen Immobilie nicht nur die Ferien verbringen, sondern diese als Dauer- oder Alterswohnsitz halten will, profitiert außerdem von den niedrigen Lebenshaltungskosten im Land. Zudem ist seit 2013 eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr möglich, die verlängert werden kann.

Kaum Einschränkungen bei Immobilienkauf in der Türkei

Deutsche, Schweizer und  Österreichische Staatsbürger dürfen in der Türkei bis zu 30 Hektar Grundeigentum zu Wohn- und Gewerbezwecken genehmigungsfrei erwerben. Bei Grundstücksgrößen ab 30 Hektar muss der Immobilienkauf in der Türkei vom Ministerrat abgesegnet werden.

Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei kaufen möchten, müssen nicht mehr die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Türkei geschlossen hat. Für einige Nationalitäten kann es in bestimmten Gebieten der Türkei dennoch Beschränkungen beim Immobilienerwerb geben. Deutsche, Schweizer und Österreichische Käufer sind davon jedoch nicht betroffen.

Besonderheiten beim Kauf

Der Erwerb der Immobilie ist in der Türkei anders geregelt als in Deutschland. Die Übertragung des Eigentums selbst geschieht durch das Grundbuchamt (Tapu-Amt), das vorab prüft, ob dem Kauf gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Sind alle Auflagen erfüllt, genehmigt die Behörde den Kauf und das Eigentum kann erworben und im Grundbuch eingetragen werden. Wichtig: Ausländer müssen für den Termin beim Tapu-Amt einen Dolmetscher bestellen.

Die Eintragung ins Grundbuch kann bis zu drei Monate dauern. Der Grund: Das Grundbuchamt ist verpflichtet, bei der Militärverwaltung anzufragen, ob sich das Grundstück in einem militärischen Einzugsgebiet befindet. Hat die Militärbehörde zuvor auf dem gleichen Grundstück nach 2011 eine Genehmigung erteilt, entfällt die Anfrage.

Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer beträgt vier Prozent des Immobilienwertes laut Tapu-Eintrag. In der Praxis liegt der sogenannte Tapu-Wert häufig unter dem Kaufpreis, um die Kaufnebenkosten insgesamt niedrig zu halten.

Daneben werden noch einige kleine Beträge beim Immobilienerwerb fällig: Grundbuchgebühr, Dolmetscher, Bearbeitungsgebühr und eine Pflicht-Erbebenversicherung. Diese Ausgaben sind jedoch verhältnismäßig niedrig und fallen deshalb nicht sonderlich ins Gewicht.

Erben

Erben können unter sich Erbanteile in einfacher schriftlicher Form abtreten auch dann, wenn im Nachlass Grundstücke enthalten sind.Entsprechend gilt für den Grundstückserwerb aufgrund eines Vermächtnisses, wenn die für das Testament vorgeschriebene Form eingehalten ist. Im Todesfall geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer entsprechenden Übersetzung wird dann in der Türkei die Immobilie auf den Erben umgeschrieben.

Vollmacht

Ein Ausländer, der sich beim Erwerb vertreten lassen will muss die Vollmacht öffentlich beurkunden lassen, zuständig also Notar oder türkisches Konsulat im Ausland.

Weiterverkauf

Der ausländische Eigentümer einer Immobilie in der Türkei kann es jeder Zeit weiter veräußern. Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland überweisen. 


Kosten BEIM Kauf einer Immobilie in der Türkei

Gebühren beim Einreichen Grundbuch- und Katasteramt ( TAPU )

ca. 400 - 700 Euro ( abhängig von der Gemeinde und Art der Immobilie )

Gebühren und Steuern beim Grundbuchamt ( Überschreibung )

Bei Wohnungen ab ca. 1500 Euro*, bei Villen ab ca.3000 Euro* 40 Euro Bearbeitungsgebühr beim Grundbuchamt* ** Den aktuellen Verkehrswert ermittelt die jeweilige Gemeinde. Inkl. 4 % Grunderwerbsteuer * Die Gebühren werden vor der Überschreibung bei der Staatlichen Ziraat Bank eingezahlt.

Dolmetscher beim Grundbuchamt

50 Euro (ein Staatlich Vereidigter Dolmetscher ist gesetzlich vorgeschrieben)

Schriftliche Vollmacht beim Notar

50 - 150 Euro ( nach Umfang ) diese schriftliche Vollmacht gibt uns das Recht im Namen des Käufers alle Formalitäten wie Strom/ Wasser und Schreibarbeiten zu erledigen.

Strom und Wasseranmeldung bei Neubau ( jeweils )

500 – 1500 Euro ( abhängig von der Gemeinde und Art der Immobilie )*

Strom und Wasseranmeldung bei Namensänderung ( jeweils )

100 -300 Euro ( abhängig von der Gemeinde und Art der Immobilie ) *

Müllsteuer Jährlich

ca.25 Euro, Die städtischen Gebühren für Müllabfuhr werden von der Gemeinde je nach Liegenschaft festgesetzt und sind jährlich im Voraus zu zahlen.

Makler

3% Courtage von der Kaufsumme

Jährliche Gemeindesteuer:

0.2% vom öffentlichen steuerpflichtigen Wert der Immobilie. In der Regel zwischen 150 und 500 Euro. 

Gemeindesteuern sind jährlich zu zahlen. Die Katasterbewertung berücksichtigt sowohl den Wert des Grundstücks als auch den Wert des Gebäudes, je nach Typ, Lage und Nutzung.

MONATLICHE WIEDERKEHRENDE KOSTEN

Wasserwerke

Der Wasserverbrauch wird am Wasserzähler abgelesen und muss jeden Monat gezahlt werden. Die Zahlung kann direkt bei den Wasserwerken oder aber über Bank per Dauerauftrag erfolgen.

Elektrizität

Der Strom wird jeden Monate abgerechnet, wobei – unabhängig von Ihrer Anwesenheit – ein Grundbetrag ( ca.2 Euro) in Rechnung gestellt wird. Die Zahlung kann über Bank per Dauerauftrag erfolgen.

Telefon und Internet

Beides wird jeden Monat abgerechnet. Die Zahlung kann über Bank per Dauerauftrag erfolgen.

MONATLICHE BEITRÄGE ZUR EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT

Ganz allgemein kann hierzu gesagt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft eine vom Gesetz vorgesehene Personenvereinigung darstellt, welche ausschließlich von den Eigentümern der Apartments innerhalb eines Gebäudes bzw. den Eigentümern der Häuser innerhalb einer Wohnanlage gebildet wird. Der Zweck dieser Gemeinschaft ist die Inhaberschaft sowie Unterhaltung der Elemente des Gemeinschaftseigentumes eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Jeder Hauseigentümer beteiligt sich prozentual an den Kosten. 

Ein Budget für die Jahresausgaben der Gemeinschaft wird im Rahmen der jährlichen Eigentümervollversammlung vorgelegt. Die anwesenden Eigentümer bzw. deren Vertreter müssen das Budget mehrheitlich beschließen. Die Kosten können – je nach den erforderlichen Dienstleistungen – ganz erheblich variieren. Sie umfassen normalerweise das Gehalt und die Sozialversicherung des Hausmeisters, die Pflege der Gartenanlagen, die Instandhaltung der Aufzüge, Gebäudereparaturen, Poolpflege und Wartung, Wasserkosten für die Bewässerung der Gartenanlage, Stromkosten für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen, Gebäudeversicherung, Sicherheitskontrollsystem sowie die Verwaltungskosten. In der Regel Monatlich ca. 50 Euro wenn ein Pool vorhanden ist.